Wort davor: freibauen
Freibauer
Erklärung:
von bestimmten Diensten befreiter Bauer.
- Belegtext:
solst auch inen, den ambtßknechten, über die lanndßordnung nit gestatten zuuiel frey oder pradpawrn zuhaben
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: LaijischeAnzeigung fol. 7b
- Belegtext:
vonn dieser wacken hadt F. einen freypauren genommen; derselbe hadt 1 haken landes
Fundstelle: LivlSchwedLRev. 1601 498
- Belegtext:
drei kirchenschreiber, ... zwei freibauren, ailf erbbauern
Datierung: 1619
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 254
- Belegtext:
die frey-bauren müssen egen, wann die teiche besäet werden
Datierung: 1680
Fundstelle: SchlesDorfU. 314
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- in Google Books
- Belegtext:
daß unsere bis hiezu leibeigen gewesene in vorbenandten aembtern befindliche bauren, fortmehro nicht anders, als frey-bauren angesehen ... werden
Datierung: 1719
Fundstelle: CCPrut. III 352
- Belegtext:
die bauern auf den kgl. gütern sollen hinfort als freibauern angesehen werden
Datierung: 1749
Fundstelle: SchwäbWB. II 1721
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1668
- Belegtext:
freye leuth, die nichts anders, als die gemeine land onera tragen, zuweilen von ihren ligenten gründen recognition-gelder entrichten, im übrigen von aller dienstbarkeit befreyt, dergleichen in Schwaben
vnd anderen orten zu finden, vnd frey-bauren genennt werden
Fundstelle: FinsterwalderObs. II 348
- Belegtext:
die freisassen oder sogenannte freibauern sollen in Böhmen von zweierlei gattung sein: einige sind weder für ihre person, noch wegen der gründe einiger obrigkeit unterthänig; andere
haben sich nur von der leibeigenschaft losgekauft, sind aber mit den gründen, wenn sie solche auch eigenthümlich besitzen, dem dominio unterthänig
Fundstelle: MittDBöhm. 14 (1876) 147
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 296
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- in Google Books
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 285
- Fundstelle: Riedel,Brandenb. 1250 II 633
- Fundstelle: ZRG.2 Germ. 22 (1901) 245-353
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: ZRG.2 Germ. 54 (1934) 178ff.
Wort danach: freibäuerlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten