Wort davor: Freibankmetzger

Freibann

Freibann (I)
Erklärung: (Gerichtsbarkeit des) Femgericht(s).
vgl. 1Bann (VIII 5).

Freibann (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Verfestung.
Freibann (II)
Erklärung: "die Reste des alten Freigutes".

Wort danach: freibar

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