Wort davor: Freiarche

Freibach

Freibach (I)
Erklärung: öffentliches Gewässer.

Freibach (II)
Erklärung: "Grenze der Freiung".
Freibach (III)
Erklärung: "steuerfreier Bach".

Wort danach: Freibäcker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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