Wort davor: Frauler
fraulich
vgl.
frevelig.
fraulich (I)
Erklärung:
einer Frau zustehend, gehörig.
fraulich (I 1)
- Belegtext:
besagten off ir freulich ere und off ir letzten hinfart
Datierung: 1410
Fundstelle: MiltenbergTrR. Bl. 11
- Belegtext:
hire froulike bote
Fundstelle: Richth. 241
Faksimile
fraulich (I 2)
Erklärung:
weibliches Vorrecht.
fraulich (I 3)
Erklärung:
was zur Aussteuer einer Frau gehört.
fraulich (I 4)
fraulich (II)
Erklärung:
vom weiblichen Geschlecht.
Wort danach: frech
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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