Wort davor: Frauler

fraulich
vgl. frevelig.

fraulich (I)
Erklärung: einer Frau zustehend, gehörig.

fraulich (I 1)

fraulich (I 2)
Erklärung: weibliches Vorrecht.
fraulich (I 3)
Erklärung: was zur Aussteuer einer Frau gehört.
fraulich (I 4)
fraulich (II)
Erklärung: vom weiblichen Geschlecht.

Wort danach: frech

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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