Wort davor: Frauenzwinger
Fräulein
Fräulein (I)
Erklärung:
vornehmes Fräulein, Prinzessin.
vgl.
Frauchen (II).
- Belegtext:
will ... hertzog J. ... das freülein bey sich behalten
Datierung: 1555
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 233
Faksimile
- Belegtext:
ein frölin von Wirttemb.
Datierung: 1594
Fundstelle: WürtLTA.2 I 216
- Belegtext:
mit leibsfrucht gn. gesegnet darunder freulein seind
Datierung: 1595
Fundstelle: WürtLTA.2 I 359
- Belegtext:
so viel ... derselben töchter und fräulein anlangen tut
Datierung: 1654
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 379
Faksimile
- Belegtext:
mit ihr 3 fräulein und 4 printzen erzeuget
Datierung: 1737
Fundstelle: Fuhrmann,Öst. I 143
- Belegtext:
freulein von Schwicker
Datierung: 1752
Fundstelle: CTradWestf. VI 37
Fräulein (II)
Erklärung:
unverheiratetes Mädchen.
- Belegtext:
waere aber, daz ein beckenknecht schulte einen biderben man oder sine wirtin oder sinen sun oder sin frewelin oder sinen ehalten
Fundstelle: SchwäbWB. II 1716
Fräulein (III)
Erklärung:
Dirne.
vgl.
Frauchen (III).
Fräulein (IV)
Erklärung:
Großmutter.
vgl.
Frauchen (I).
Wort danach: Fräuleinaussteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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