Wort davor: Frauenrade
Frauenrecht
vgl.
Weiberrecht.
Frauenrecht (I)
Frauenrecht (I 1)
Erklärung:
Vermögensrechte der Frau.
- Belegtext:
laufft khain verjarung, vorbehalten khirchen, comaunrecht und frauenrecht, als morgengab, heuertgut, widerfall
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GörzSt. 60
Frauenrecht (I 2)
Erklärung:
weibliches Vorrecht den Mannesgläubigern gegenüber.
- Belegtext:
wa ain fraw bi irem elichen man sitzet und der man in geltschuld fallet und ussklegt wirt, das denn die fraw frawenrecht haben soll mit irem schlauff
Datierung: 1439
Fundstelle: IsnyStR. 211
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
worin die weiber ... sich ihres sogenannten frauenrechts bedienten und wenn ihre männer gepfändet worden, sich den gläubigern unter dem vorwande widersetzt haben, daß die gepfändeten sachen ihnen zugehörten
Fundstelle: Möser,Phant. II 125
Frauenrecht (I 3)
- Belegtext:
oft in vercoep van eenige guederen die, staende den hauwelijck, aensterven van der huijsfrouwen broeder oft moye, vrouwenrecht von node is
Datierung: 1630
Fundstelle: CoutLooz I 275
Frauenrecht (II)
Erklärung:
Recht der Herrin.
- Belegtext:
vorzcihn alle der herschaft und alle der gewalt ... an allen dem gute, das darzcu gehort, manne ader frawenrecht, es sei an hofesteten ader an bawe
Datierung: 1323
Fundstelle: JenaUB. I 99
- Belegtext:
brauchte sie ihr völliges frauenrecht
Datierung: 1732
Fundstelle: ZDPhil. 27 (1895) 257
Frauenrecht (III)
Erklärung:
amtlicher Ausweis für Frauen über freien Stand, Herkunft, Ruf.
Wort danach: Frauenrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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