Frauenlehen
Erklärung:
Lehen, das einer Frau verliehen werden kann.
vgl.
Kunkellehen,
Mannlehen,
Schönfrauenlehen,
Weiberlehen.
Wort danach: Frauenleibgeding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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