Wort davor: Frauenkünne

Frauenlehen
Erklärung: Lehen, das einer Frau verliehen werden kann.
vgl. Kunkellehen, Mannlehen, Schönfrauenlehen, Weiberlehen.

Wort danach: Frauenleibgeding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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