Wort davor: Fragensrecht

Frager
Erklärung: Vorsitzender, Geschäftsführender.
sprachliche Erläuterung: freger, freier.

Frager (Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Regensburg obrigkeitliche Person, die nach Abgang des Kämmerers bis zur Wahl eines anderen von 4 zu 4 Wochen zum Verweser den Kammeramtes erkoren wurde.

Wort danach: fragera?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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