Wort davor: Frackner?
Fragamt
Fragamt (I)
Erklärung:
einem Versatzamte in früherer Zeit beigegebenes Amt zur Vermittlung von Verkäufen.
Fragamt (II)
Erklärung:
Arbeitsnachweis.
- Belegtext:
steht allen vacirenden dienstboten frei, ... in dem angestellten frag- und kundschaftsamt ihre beschreibung und dienstfähigkeit in die dortige namensverzeichnuß einsetzen zu lassen
Datierung: 1756
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 353
Fragamt (III)
Erklärung:
Amt des Anfrage haltenden Bürgermeisters, Vorsitzenden.
Wort danach: Fraganarius
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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