Wort davor: Frackner?

Fragamt

Fragamt (I)
Erklärung: einem Versatzamte in früherer Zeit beigegebenes Amt zur Vermittlung von Verkäufen.

Fragamt (II)
Erklärung: Arbeitsnachweis.
Fragamt (III)
Erklärung: Amt des Anfrage haltenden Bürgermeisters, Vorsitzenden.

Wort danach: Fraganarius

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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