Wort davor: Fostervater
Fracht
sprachliche Erläuterung:
ahd. freht, mnd. Nebenformen vrucht, vrocht, dän. fragt, mlat. fretta, engl. freight, frz. fret.
vgl.
Frucht.
Fracht (I)
Fracht (I 1)
Erklärung:
(Entgelt für) Beförderung von Gütern.
vgl.
Schifflohn.
Fracht (I 2)
Erklärung:
Entgelt für Beförderung von Personen.
vgl.
Schifflohn.
- Belegtext:
von dienern und jungens auch anderen nohtdürfftigen personen nur allein die halbe fracht oder personengeld zu fordern
Datierung: 1709
Fundstelle: CCPrut. III 214
Fracht (I 3)
Erklärung:
Ladung.
Fracht (II)
Erklärung:
Bande, Lumpenpack.
Wort danach: Frachtannahme
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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