Wort davor: Frachtannahme

Frachtbrief

Frachtbrief (I)
Erklärung: Frachturkunde.

Frachtbrief (II)

Frachtbrief (II 1)
Erklärung: Entlassungsschein aus dem Arbeitshaus oder Gefängnis mit Reisevorschrift.
Frachtbrief (II 2)
Erklärung: Zettel, aus dem hervorging, wieviel der Geselle an anderen Orten schuldig war.

Wort danach: Frachtbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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