Wort davor: Frachtannahme
Frachtbrief
Frachtbrief (I)
Erklärung:
Frachturkunde.
- Belegtext:
ein fuhrbrieff oder vrachtbrieff
Datierung: 1610
Region/Autor/Textsorte:
Wolff
Fundstelle: Schirmer,KaufmWB. 65
- Belegtext:
[Übschr.:] von fracht-briefen. kauffmanns-wahren werden zu lande und wasser gefuehret, weil man nun die gueter den fuhrleuten oder schiffern anvertrauet
und auffdinget, so muß man die abgesandten gueter und der faesser zahl, gewichte und gemerck wol specificiren, und deß fuhrmans namen, auch wo er zu haus gehoeret, sambt den bedingten frachtgeldern,
und was etwa darauff ausgezahlet worden, alles in den frachtbrief beschrieben, damit es keinen streit und irrthumb gebt
Datierung: 1656
Fundstelle: Harsdörffer I 427
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
abseegelten, ehe ihnen richtige frachtbrieffe gelievert
Datierung: 1663
Fundstelle: RevalStR. II 326
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
bey ablieferung der frachtbriefe oder connoissementen
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. Kap. 8 Art. 21
- Belegtext:
mit einem von dem H.v.K. visirten frachtbrief begleitet
Datierung: 1769
Fundstelle: QHambSchiffahrt 287
Frachtbrief (II)
Frachtbrief (II 1)
Erklärung:
Entlassungsschein aus dem Arbeitshaus oder Gefängnis mit Reisevorschrift.
Frachtbrief (II 2)
Erklärung:
Zettel, aus dem hervorging, wieviel der Geselle an anderen Orten schuldig war.
Wort danach: Frachtbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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