Wort davor: fortversetzen

fortweisen

fortweisen (I)
Erklärung: etwas gerichtlich, für Recht, anerkennen.

fortweisen (II)
Erklärung: aussagen, weitersagen.
fortweisen (III)
Erklärung: als Nachfolger bezeichnen.
fortweisen (IV)
Erklärung: jemand ausweisen, fortschicken.

Wort danach: Fortweisung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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