Wort davor: fortversetzen
fortweisen
fortweisen (I)
Erklärung:
etwas gerichtlich, für Recht, anerkennen.
- Belegtext:
eyde und urtheil sal man aber fortweysen als vorgeroirt
Datierung: 1424
Fundstelle: Bär,Koblenz 100
- Belegtext:
waraftige beschyn wi hebben vortgewiset
Datierung: 1472
Fundstelle: JbEmden 7 (1886) 85
- Belegtext:
hebben voirtgewyset saligen Sanders testament
Datierung: 1472
Fundstelle: JbEmden 7 (1886) 85
- Fundstelle: MnlWB. IX 1216
- Fundstelle: PBB. 19 (1894) 381ff.
- Fundstelle: Richthofen,WB. 754
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fortweisen (II)
Erklärung:
aussagen, weitersagen.
fortweisen (III)
Erklärung:
als Nachfolger bezeichnen.
- Belegtext:
der alte heymeyer B.K. weißt mit einem pfennig fort vf J.H., derselb mit einem pfenig fort vff W.V., weil derselbig ein schöffen weißt er ohn pfenig fort vff D.
Datierung: 1660
Fundstelle: Müller,SWendel 363
fortweisen (IV)
Erklärung:
jemand ausweisen, fortschicken.
Wort danach: Fortweisung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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