Wort davor: Fortschein
fortschieben
fortschieben (I)
Erklärung:
weiterschaffen (einen Flüchtigen).
- Belegtext:
soll keiner des andern unterthanen oder verwanten, aus angezeigten ursachen von ihrer obrigkeit gewichen u. außgetreten, enthalten, unterschleiffen oder fortschieben
Datierung: 1529
Fundstelle: Haltaus 478
fortschieben (II)
Erklärung:
weiterschaffen (einen Ausgewiesenen).
Wort danach: fortschleißen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten