Wort davor: Fortschein

fortschieben

fortschieben (I)
Erklärung: weiterschaffen (einen Flüchtigen).

fortschieben (II)
Erklärung: weiterschaffen (einen Ausgewiesenen).

Wort danach: fortschleißen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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