Wort davor: fortrücken

fortrufen
sprachliche Erläuterung: mnd. vortroepen.

fortrufen (I)
Erklärung: entbieten, aufrufen, kommen lassen.

fortrufen (II)
Erklärung: öffentlich bekanntmachen.

Wort danach: Fortrufung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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