Wort davor: fortgehen
fortgreifen
- Belegtext:
eins meisters tochter witwe sol ires handwercks frey unberaubet bleiben, solange sie [nicht] vortgreife in ein ander handtwergk zu ehelichem lebenn
Datierung: 1499
Fundstelle: LeipzInnO. 3 § 7 S. 24
Wort danach: Fortheisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten