Wort davor: fortgeben

fortgehen
sprachliche Erläuterung: ags. forðgan.

fortgehen (I)
Erklärung: von Personen: vorgehen gegen.

fortgehen (II)
Erklärung: von Sachen.

fortgehen (II 1)
Erklärung: weiter gehen, fortdauern.
fortgehen (II 2)
Erklärung: (weiter) erben.
fortgehen (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: verteilt werden.
fortgehen (II 3)
Erklärung: rechtmäßig vor sich gehen.
fortgehen (II 4)
Erklärung: rechtliche Geltung haben.
fortgehen (II 5)
Erklärung: gewünschten Erfolg haben.

Wort danach: fortgreifen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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