Wort davor: fortgeben
fortgehen
sprachliche Erläuterung:
ags. forðgan.
fortgehen (I)
Erklärung:
von Personen: vorgehen gegen.
fortgehen (II)
Erklärung:
von Sachen.
fortgehen (II 1)
Erklärung:
weiter gehen, fortdauern.
- Belegtext:
dass ich allein die nechste anlage ader steur von huben widerradten und abgewant habe, sonsten wer sie fortgegangen
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 204
fortgehen (II 2)
Erklärung:
(weiter) erben.
fortgehen (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
verteilt werden.
fortgehen (II 3)
Erklärung:
rechtmäßig vor sich gehen.
- Belegtext:
we ... eynes anderen echte wiff ... nödtoghet, de hefft synen kopp vorbroken, isset dat där nochaftige tüghe synt, de der vrouwen ropent gehoret hebben, men syn dar nene tughe, so ga it vort na rechte
Datierung: um 1400
Fundstelle: SchleswStR. 27
- Belegtext:
daß der ratsherr ohne weiteren verzug die strafen liesse im namen des burgermeisters fortgehen
Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Danzig
Fundstelle: ZWestpreuß. 39 (1899) 120
fortgehen (II 4)
Erklärung:
rechtliche Geltung haben.
- Belegtext:
kunde dey voirkoper eme an brenghen myt rechte unde myt guden luden, also recht is, ene lose der renthe offte ene betalinghe, dat geet öck vart
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: DortmStat. 56
Faksimile
- Fundstelle: PBB. 19 (1894) 381
fortgehen (II 5)
Erklärung:
gewünschten Erfolg haben.
Wort danach: fortgreifen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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