Wort davor: Fortbringung

forteignen
Erklärung: tatsächlich als Eigentum zuweisen.
sprachliche Erläuterung: mnd. vorteigenen.

Wort danach: forterben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten