Wort davor: Fortbringer
Fortbringung
- Belegtext:
allen uncosten welichen er khaufer zu schließung und vortbringung seines khaufs ... angewendet
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 2 § 34
Wort danach: forteignen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten