Wort davor: Forstzeichen

Forstzins
Erklärung: Abgabe für die Berechtigung, Holz im Forst zu schlagen.
vgl. Forsthafer, Forsthuhn, Forstkäse, Forstmiete, Forsttaube, Forstweizen.

Wort danach: Forstzinsler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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