Forstzins
Erklärung:
Abgabe für die Berechtigung, Holz im Forst zu schlagen.
vgl.
Forsthafer,
Forsthuhn,
Forstkäse,
Forstmiete,
Forsttaube,
Forstweizen.
Wort danach: Forstzinsler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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