Wort davor: Forstgerechtigkeit
Forstgericht
vgl.
Forstding,
Förstergericht,
Forstgedinge.
Forstgericht (I)
Erklärung:
Gericht in Waldsachen.
- Belegtext:
wo man in denselben stucken irrig wurd, das man des zu leuterung kom fur das forstgericht
Datierung: 1472
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 159
- Belegtext:
daß ... alle frevel, scheltwort, raufen und schlagen sollen am forstgericht vertragen ... werden
Datierung: 1526
Fundstelle: Lahner,Samml. 754
- Belegtext:
von den forst- und zeidelgerichten ... alle sachen ... betreffend die forthuben, zeidelgüter, waldrecht ... sollen an iren von römischen kaisern und königen gefreyten gerichten fürgenommen ... werden
Fundstelle: NürnbRef. 1564 I 7
Volltext (und Faksimile)
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
von den forst- und zeidelgerichten. dem supplicanten soll man sein begehren um nachlassung der hinterstelligen waldpfand ... ableinen und den wald so lang
verbieten, bis er die hinterstelligen pfand bezahlet
Datierung: 1576
Fundstelle: Lahner,Samml. 161
- Belegtext:
über forst- und zeidelgericht, darein alle waldsgenossen gehörig
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. V 25
- Belegtext:
sodann das forst- oder kaiserliche zeidelgericht über die forsthuben, zeidelgüter, waldrecht und derselben pfändungen, streitigkeiten urhteilende
Datierung: 1672
Fundstelle: JbMittelfrk. 28 (1860) 27
- Belegtext:
in der kayserlichen freyen reichsstadt Nürnberg, allwo ein besonders gericht, das forstgericht genannt, angeordnet zu finden
Datierung: 1733
Fundstelle: Beck,Forstg. 390
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1637
- Fundstelle: GrRA.4 II 459
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Forstgericht (II)
Erklärung:
Gebiet.
- Belegtext:
die grose kastenvogteyen, stadtvogteyen oder burggraviatus, die kayserliche forst- und wassergerichte, waren unter denenjenigen, welche von denen grosen
landgerichten nicht abhiengen, jedoch waren sie keineswegs allemahl von denen provincialhofgerichten frey
Datierung: 1760
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. Anh. 31
- Belegtext:
wan der vorstmeister irrig wurde, wo sein vorstgericht an gemeltem orth angehet oder aufhört
Fundstelle: GrW. III 679
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- Belegtext:
[Schulzenlehen] hießen bald ... bauernlehen, forstgericht, bald lehenschulzenamt, lehenschulzengericht
Fundstelle: Weber,Lehnr. II 327
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Wort danach: Forstgerichtsbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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