Wort davor: Forstbrüche
Forstbruchgeld
- Belegtext:
erwiedert, daß forstbruchgelder und dazu gehörige nebengebühren bei gehalt und pension der forstbeamten nicht in anrechnung kommen sollen
Datierung: 1859
Fundstelle: ArchOldPrax. 7 (1860) 219
Wort danach: Forstbrüchtenteidigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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