Wort davor: förmlich
Formrecht
Erklärung:
wie form rechtens.
- Belegtext:
vor uns zu K. in der rathstuben erschienen, sich nach formbrechten verfürsprechet undt in daß recht verdinget
Datierung: 1454
Region/Autor/Textsorte:
Hecklingen
Fundstelle: FreibDiözArch. 18 (1886) 147
Wort danach: Formsend
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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