Wort davor: Folter
Folterbank
Folterbank (I)
- Belegtext:
man bringe die verstockhten auf folterbänke
Datierung: 1725
Fundstelle: Nepomuk 120
Folterbank (II)
Erklärung:
folterbänk "ein rauhes Grundstück, das dem, der es bebaut, ungemein Mühe verursacht".
Wort danach: Folterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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