Wort davor: Folgsache

(Folgschöffe)
Erklärung: Schöffe, der mit dem Urteil der Urteilsfinder übereinstimmt.
sprachliche Erläuterung: mnl. volchschepen.

Wort danach: Folgspruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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