Wort davor: Flutwunde
Flutzinnkauf
Erklärung:
Vorkaufsrecht auf das im Flutwerk gewonnene Zinn.
- Belegtext:
fluthen inne haben, auch solche fürter ihren unterthanen und andern flutnern mit erwartung des zehends und des flutzienkaufs eingethan und verliehen
Datierung: 1673
Fundstelle: Span,Bergurthel 156
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Wort danach: Fochenze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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