Wort davor: Fluchtsambrief

Fluchtsame
Erklärung: Flucht, durch die man sich seinen Dienstpflichten oder den Gläubigern entzieht.
vgl. Fluchtsal (IV).

Wort danach: Fluchturteil

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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