Wort davor: flottfahr

(flottfahrig)

flottfahrig (I)
Erklärung: fahrtbereit.
vgl. flottfertig.

flottfahrig (II)
Erklärung: abwesend, auf Reisen.
flottfahrig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich einer Sache entziehen.

Wort danach: Flottfahrigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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