Wort davor: flottfahr
(flottfahrig)
flottfahrig (I)
Erklärung:
fahrtbereit.
vgl.
flottfertig.
flottfahrig (II)
Erklärung:
abwesend, auf Reisen.
flottfahrig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
sich einer Sache entziehen.
- Belegtext:
bynnen jar und dag to rechte vull don und nicht vlochvurych werden
Datierung: 1587
Fundstelle: LünebZftU. 101
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Wort danach: Flottfahrigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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