Wort davor: Floßstrafbefehlshaber
Floßverwalter
- Belegtext:
soll ... der halbe theil dem gerichtsherrn, die andere helffte aber dem floßverwalter ... gegeben ... werden
Datierung: 1709
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 652
Wort danach: Floßwerk
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