Wort davor: Floßmann

Floßmeister

Floßmeister (I)
Wortbildungshinweis: zu flößen (I).

Floßmeister (II)
Wortbildungshinweis: zu flößen (II).

Wort danach: Floßnutzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten