Wort davor: Fliute

Flochländerei [Ergänzung zum Druck]
Erklärung: im Herzogtum Kleve: einzelnes Landstück, das nicht zu einer Hofstelle gehört und deshalb nicht steuerpflichtig ist.
Wortbildungshinweis: zu flocken.

Wort danach: flochteren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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