Wort davor: Fliesfall

1fließen
vgl. fliusden.

1fließen (A)
Erklärung: von Flüssigkeit.

1fließen (A I)
Erklärung: Fluß, Bach (mitsamt der Fischerei).
vgl. 2fließen.

1fließen (A II)
Erklärung: Bluten der Wunden.
1fließen (A III)
Erklärung: flüssig sein.
1fließen (B)
Erklärung: übertragen.

1fließen (B I)
Erklärung: Bewegung in bestimmter Richtung.

1fließen (B I 1)
1fließen (B I 2)
Erklärung: zufallen.
1fließen (B I 3)
Erklärung: gehören zu, in Abhängigkeit stehen von.
1fließen (B I 4)
Erklärung: hervorgehen.
1fließen (B II)
Erklärung: ununterbrochene Bewegung.

Wort danach: 2fließen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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