Wort davor: 1fließen

2fließen
Erklärung: flößen, zu Wasser fahren und führen.
vgl. 1fließen (A I).

Wort danach: Fließkäufer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten