Wort davor: flicken

Flickerlehen
Erklärung: "bäuerliches Lehen, bestehend aus 8 Ackerstücken, einzechtige Güter der Herrschaft" SchwäbWB. VI 1922.

Wort danach: Flicklohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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