(fletführen)
Erklärung:
sich und sein Vermögen auf Lebenszeit in Gewalt eines anderen geben und dafür Leibzucht ausbedingen.
sprachliche Erläuterung:
dän. fledføre vgl. Falk-Torp I 234.
Wort danach: Fletführing
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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