Wort davor: Fleischwäger
Fleischwerk
Fleischwerk (I)
Erklärung:
Metzgergewerbe.
Fleischwerk (II)
Erklärung:
Fleischsünde.
- Belegtext:
wo ein ehemann mit seines weibes schwester tochter bey leben seines weibes unzucht geubet oder fleischewerk begangen
Fundstelle: BrandenbSchSt. IV 175
Wort danach: Fleischwunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten