Wort davor: Fleischstock

Fleischtag

Fleischtag (I)
Erklärung: Tag, an dem man Fleisch essen darf.

Fleischtag (II)
Erklärung: polizeilicher Verhandlungstag für fleischliche Vergehen.

Wort danach: Fleischtaxe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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