Wort davor: Fleischfrau

Fleischgeld

Fleischgeld (I)
Erklärung: Abgabe.

Fleischgeld (II)
Erklärung: Geld für Stadtdiener, Stallknechte, Wallboten.

Wort danach: Fleischgeschau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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