Wort davor: Fleckenkasten

Fleckenlade
Erklärung: Lade beim Bürgermeister, worin die Urkunden und Versicherungsbriefe des Fleckens verwahrt sind.

Wort danach: Fleckenlägerbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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