Wort davor: Flarde
Flasche
Flasche (I)
Erklärung:
Gefäß, Hohlmaß.
- Belegtext:
sal man sein kannen und seine flaschen lassen ahmen und eychen
Datierung: 1351
Fundstelle: NMittThürSächs. 7, 2 (1844) 103
- Belegtext:
wan sei aber die mistung besichtiget haben, so sol der lehnman ein flesch wein schuldig sein
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: SPantaleonUrb. 365
Flasche (II)
Erklärung:
Schandstein in Flaschenform.
vgl.
Flaschentragen.
Wort danach: Flaschengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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