Fladengericht
Erklärung:
das Gericht "hieß so von den kuchen, welche die gemeinde auf bestimmten jahrstag für richter und schöffen darbrachte GrRA.4 II 460.
Wort danach: Flader
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten