Wort davor: Flachsbracker
Flachskerl
- Belegtext:
der bracker sowohl als die flachskerls sind schuldig, wann sie von dergleichen unterschleif einige nachricht bekommen, solches sogleich anzugeben
Datierung: 1750
Fundstelle: RevalStR. I 410
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Wort danach: Flachspfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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