Wort davor: Fischtisch
Fischträger
Fischträger (I)
Erklärung:
Knecht mit Auftrag zum Fischeinkauf.
Fischträger (II)
- Belegtext:
wher die fische tragen soll, weist der scheffen; jecklichem schafft fallen 33 (pfund) (pfennig), 30 dem herrn, dem meier 1 (pfund), dem amptmann 2, dem fischträger 5 und dem schreiber 5 ß
Datierung: 1508
Fundstelle: Kirch,WelferdingenUrk. 27
Wort danach: Fischtrog
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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