Wort davor: Fischpacht

Fischpfennig
Erklärung: Geldleistung als Zuschlag zu oder an Stelle einer Fischabgabe.

Fischpfennig (Spiegelstrich 1)
Erklärung: in der Fastenzeit.
vgl. Fischdenar.

Wort danach: Fischrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten