Wort davor: Fischkorb
Fischlehen
Erklärung:
als Lehen vergebenes Fischwasser.
- Belegtext:
ez gehört auch in daz ampte ze dem H. Pr. und zwai vischlehen
Datierung: 1308
Fundstelle: MGConst. III 629
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
wir haben ouch ir iglichen ein vischlehen verliehen ze burchlehen
Datierung: 1311
Fundstelle: Kurz,Fried.d.Sch. 454
- Belegtext:
behalten ... alle unser vischlehen und vischweide
Datierung: 1340
Fundstelle: MWirzib. IV 311
- Belegtext:
vislehen, legeschif und wingarten
Datierung: 1349
Fundstelle: WürzbArchStandb. 506 106
- Belegtext:
belehnung mit dem fischlehen
Datierung: 1424
Fundstelle: ZGO.2 3 (1888) 442
- Fundstelle: Lexer III 372
- Fundstelle: SchwäbWB. II 1521
Wort danach: Fischleinträger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten