Wort davor: Fischgeschauer

Fischgespannschaft
Erklärung: Genossenschaft der in einer und derselben Gemeinde befindlichen Zinsfischer.

Wort danach: Fischgewalt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten