Wort davor: Fischerumsaß
Fischerzeche
Erklärung:
Fischerzunft.
- Belegtext:
nach den fremden fischen unverhinderlich der fischerzech herein zu fahren sey erlaubt worden
Datierung: 1600
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 78
- Fundstelle: SiebbWB. II 383
Wort danach: Fischerzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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