Wort davor: Fischerrichter
Fischersache
Erklärung:
Fischerfrevel.
- Belegtext:
wenn etwa fischersachen auch geringe händell, zänckerey ... vorkommen, sollen selbige die gilldemeister zu schlichten und die verbrecher nach befinden zu straffen, befugt sein
Datierung: 1696
Fundstelle: WollinTucker. 186
Wort danach: Fischersschätzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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