Wort davor: Fischereiberechtigte

Fischereigerechtigkeit
Erklärung: Recht zu fischen.
vgl. Fischensgerechtigkeit.

Wort danach: Fischereigezau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten