Wort davor: Fischelgroschen
fischen
fischen (I)
Erklärung:
Fische fangen.
fischen (II)
Erklärung:
treibendes Gut auffangen.
- Belegtext:
koplude in de hense behorende ghud visscheden in der zee
Datierung: 1389
Fundstelle: HanseRez. III 459
fischen (III)
Erklärung:
durch Herausangeln stehlen.
fischen (IV)
Erklärung:
jemanden überlisten, verlocken, verführen.
Wort danach: Fischensgerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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