Wort davor: Fischbuße
Fischbüttelherr
- Belegtext:
ist auch beschlossen worden, dasz die fischputlherrn, den frembdten fischkeufflern ... andeuten sollen, dasz ein jeder ... auff den markht umb ... fisch zu verkauffen fragen sollen
Datierung: 1664
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 260
Wort danach: Fischdamm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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